EEG-Direktvermarktung

Unternehmerisch denken, attraktive Energieerlöse erzielen

Dank der Gesetzesreform EEG 2017 wird die Vergütung für Strom aus Windkraft-, Solar- oder Biomasseanlagen jetzt nicht mehr pauschal festgelegt, sondern unterliegt mit der EEG-Direktvermarktung dem Marktgeschehen. Mit attraktiven Renditechancen für alle, die aus eigenen Anlagen sauberen Strom an Großunternehmen oder an der Strombörse verkaufen.

Nutzen Sie die wirtschaftlichen Potenziale der EEG-Direktvermarktung und verkaufen Sie Ihren Strom zu besten Zeiten und besten Preisen – mit dem erfahrenen Partner Pfalzwerke!

Ganz gleich, ob verpflichtende Direktvermarktung von Neuanlagen oder optionale Direktvermarktung von Bestandsanlagen – die erfolgreiche Vermarktung im Großhandel oder an der Börse hängt von vielen Faktoren ab. Mit dem erfahrenen Experten Pfalzwerke an Ihrer Seite profitieren Sie von langjähriger Stromhandelsexpertise, einer Börsenzulassung und präzisen Prognosen zu jeder Zeit. So können wir als Anlagenbetreiber sicherstellen, dass Ihr EEG-Strom garantiert abgenommen und über professionelle Handelsplattformen vermarktet wird.

So holen wir das Beste aus dem EEG-Marktprämienmodell für Sie heraus

EEG-Direktvermarktung mit den Pfalzwerken bedeutet für Sie eine sichere, transparente und risikofreie Komplettlösung. Denn wir übernehmen die Verantwortung und unterstützen Sie umfassend bei der erfolgreichen Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen.

Als EEG-Direktvermarktungs-Anbieter übernehmen wir:

  • Ummeldung in die Direktvermarktung – so profitieren Sie von direktem Marktzugang ganz ohne Aufwand
  • Vermarktung des eigenen Stroms – zuverlässig dank sicherer Prognosen und Abweichungsausgleich
  • Individuelle Hardwarelösungen – zur verlässlichen Erfüllung der Gesetzesvorgaben
  • Anlagensteuerung gemäß Marktpreisen – für Renditen ohne Risiko
  • Fernsteuerung, Instandhaltung und Wartung – aus einer Hand
  • Transparentes Dienstleistungsentgelt – in einer fairen Partnerschaft

Lassen Sie sich rund um die professionelle EEG-Direktvermarktung beraten!

Wie können Sie die EEG-Gesetzesnovelle und die verpflichtende Direktvermarktung für Ihren Anlagenbetrieb nutzen? Wie können wir Sie dabei unterstützen, Ihre eigenerzeugte Energie optimal zu vermarkten?

Unsere Experten der EEG-Direktvermarktung beraten Sie zu allen Details.

EEG-Direktvermarktung 2018 – das müssen Sie wissen

Neben der direkten EEG-Einspeisung ist die EEG-Direktvermarktung eine Möglichkeit für Betreiber von Energieanlagen, um den von ihnen aus erneuerbaren Energien erzeugten Strom an Dritte zu verkaufen. Das machen sie mithilfe eines Direktmarketingunternehmens.

Der große Vorteil der EEG-Direktvermarktung im Vergleich mit EEG-Einspeisung sind die höheren Erträge, die mit Ersterer erzielt werden können.

Für die EEG-Direktvermarktung muss die Erzeugungsanlage ferngesteuert sein. Wir als Ihr Vermarktungspartner regulieren die Stromerzeugung nach Bedarf und Preisniveau auf dem Markt, um ein optimales Ergebnis für Sie zu gewährleisten.

Das Marktprämienmodell zur EEG-Direktvermarktung, das 2012 in Kraft getreten ist, dient Grünstromproduzenten als Anreiz, um den von ihnen erzeugten Strom ins Netz einzuspeisen. Dabei erhält der Anlagenbetreiber optional eine Prämie für jede eingespeiste Kilowattstunde. Diese erhält er zunächst vom Netzbetreiber, bei dem der Strom eingespeist wird. Die Höhe der Prämie schwankt u. a. mit dem Strompreis an der Börse.

Wie hoch die EEG-Marktprämie für Sie ausfällt und wie Sie am besten davon profitieren können, verraten wir Ihnen gerne in einer persönlichen Beratung.

EEG-Direktvermarktung lohnt sich vor allem für Erzeuger mit einer Energiemenge ab 500 Kilowatt. Da die EEG-Marktprämie pro eingespeiste Kilowattstunde ausgeschüttet wird, verdienen Sie natürlich mit mehr Strom auch mehr Geld – vor allem auch dann, wenn dieser zu günstigen Markzeitpunkten für Sie veräußert wird. Die Stromerlöse werden schließlich zu denen aus der Prämie addiert.

Besonders vorteilhaft ist die EEG-Direktvermarktung bei Windparks mit einer Leistung von mehreren Megawatt (MW).

Die Pflicht zur Direktvermarktung von erneuerbaren Energien gilt:

  • Seit 2015 für alle Neuanlagen ab 500 Kilowatt Leistung
  • Seit 2016 für alle Neuanlagen ab 100 Kilowatt Leistung

Betreiber von Neuanlagen mit geringerer Leistung sind nicht verpflichtet. Sie können zwischen herkömmlicher Einspeisung und Direktvermarktung wählen.

Betreiber von Biomasse-Kraftanlagen können bei der EEG-Direktvermarktung sogar besonders profitieren. Mit der EEG-Direktvermarktung von Biomasse können die freien Kapazitäten der Anlagen zur Erzeugung von kurzfristig benötigter Regelleistung bereitgestellt werden. Für zusätzliche Erlöse, neben der EEG-Vergütung, kann diese am Regelleistungsmarkt veräußert werden.