Glossar Strom und Gas
Standardisierte Begriffserklärungen gemäß § 40 EnWG Abs. 6
Was ist der Arbeitspreis? Was bedeutet Brennwert? Worum handelt es sich bei der KWK-Umlage? Finden Sie auf dieser Seite Erklärungen zu den wichtigsten Begriffen rund um Strom und Gas.
Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen. Die Höhe des Abschlags orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.
Ein Anteil der elektrischen Energie, der nicht in Nutzenergie umgewandelt wird, sondern beim Aufbau elektromagnetischer und elektrischer Felder verbraucht wird. Die Blindarbeit wird in kVarh angegeben. Überschreitet die Blindarbeit eine bestimmte Grenze, kann sie zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Zeigt an, wie viel Energie aufgrund der chemischen Zusammensetzung im Erdgas enthalten ist.
Mit der EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Eine durch das Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
Der Verbrauchswert in Kubikmetern ist der vom Gaszähler volumetrisch gemessene Gasverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode.
Aufwendungen, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen.
Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
Mit der KWK-Umlage wird die ressourcenschonende, gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Für die in Anspruch genommene Leistung in Kilowatt (kW) wird je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt.
Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.
Umfasst Bereitstellung sowie Betrieb und Wartung von Zählern.
Beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten.
Dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.
Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen. Bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben.
Die Umlage sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Die Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms (Energiemix) und dessen Umweltauswirkungen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Hier geht es zur Stromkennzeichnung der Pfalzwerke.
Eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
Ist die in der entnommenen Gasmenge enthaltene Energie. Sie wird am Gaszähler in Kubikmeter (m³) gemessen und für die Abrechnung in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Sie ergibt sich durch die Multiplikation des gemessenen Verbrauchswertes in Kubikmetern mit der Zustandszahl und dem Brennwert.
Bei Erdgas wird das Volumen in Kubikmetern (m³) gemessen. Dieses wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit die Energiemenge ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in Kubikmetern mit der Zustandszahl z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert.
Dient auf der Grundlage des § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen.
In Anspruch genommene Arbeit; wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.
Bezeichnet den Preis für eine in Anspruch genommene Kilowattstunde Energie.
Über die Zählpunktbezeichnung kann der Standort der Lieferstelle eindeutig identifiziert und dem Zähler zugeordnet werden. Zählernummern dagegen sind nicht eindeutig, da Zähler gewechselt werden können.
Bei Erd- und anderen Brenngasen, die zum Kunden geliefert werden, weisen Norm- und tatsächliches, vom Gaszähler gemessenes Betriebsvolumen, unterschiedliche Werte auf. Für die Rechnungsstellung maßgeblich ist das Normvolumen, das sich mittels Zustandszahl aus dem Betriebsvolumen errechnen läßt. Die Zustandszahl finden Sie in Ihrer Verbrauchsabrechnung. Sie wird ermittelt aus Betriebstemperatur, Lieferüberdruck, Umgebungsluftdruck und Kompressionszahl.
Mit der Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.